Aufsatz

Der Aufsatz an der Gymiprüfung

Der Aufsatz ist der letzte Teil der Zentralen Aufnahmeprüfung und zählt so viel wie die Sprachbetrachtung. Was dabei verlangt wird, hat sich für das Langgymnasium auf die Prüfung 2027 hin geändert.

Einordnung

Häufige Fragen zum Aufsatz

Wie heisst der Aufsatz an der Gymiprüfung amtlich?

«Verfassen eines Textes». So steht der Prüfungsteil in den Prüfungsanforderungen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich, für das Langzeitgymnasium wie für das Kurzzeitgymnasium. Im Alltag sagen alle Aufsatz. Auf dem Prüfungsblatt steht «Deutsch: Text verfassen». Gemeint ist dasselbe: einer der beiden Deutschteile der Zentralen Aufnahmeprüfung, der andere ist Textverständnis und Sprachbetrachtung. In den Prüfungsanforderungen steht das Verfassen eines Textes an erster Stelle. Am Prüfungstag selbst kommt es zuletzt.

Wie lange dauert der Aufsatz und wie viel zählt er?

An der Zentralen Aufnahmeprüfung des Kantons Zürich ist der Aufsatz der letzte Prüfungsteil des Tages. Im Langzeitgymnasium stehen dafür 60 Minuten zur Verfügung, im Kurzzeitgymnasium 90. Er zählt 25 Prozent der Prüfungsnote, also gleich viel wie die Sprachbetrachtung mit dem Textverständnis. Die Mathematik zählt die übrigen 50 Prozent.

Welche Textsorten kommen im Aufsatz vor?

An der Gymiprüfung im Kanton Zürich gilt ab der Prüfung 2027 im Langzeitgymnasium Erzählung und Bericht, im Kurzzeitgymnasium Beschreibung, Bericht, Argumentation/Stellungnahme und Erzählung. Die Aufgabenstellung des gewählten Themas sagt, welche Textsorte verlangt ist. Kurz gesagt (unsere Beschreibung, nicht die amtliche): die Erzählung erfindet eine Handlung, der Bericht hält sachlich fest was geschehen ist, die Beschreibung macht etwas vorstellbar ohne dass etwas passieren muss, die Argumentation wägt Gründe gegeneinander ab. Im Unterricht heisst die Argumentation oft Erörterung. Die Textsorte zu verfehlen kostet die Note, auch wenn der Text für sich gut ist: die Prüfungsanforderungen verlangen, die spezifischen Textmuster der gewählten Textsorte umzusetzen.

Was ändert sich für das Langzeitgymnasium ab der Prüfung 2027?

Die Prüfungsanforderungen ZAP1 gelten seit dem 1. August 2026 in neuer Fassung und werden an der Prüfung 2027 erstmals angewendet. Sie ersetzen die Fassung vom 1. August 2019. Beschreibung und Brief fallen als eigenständige Textsorten weg, es bleiben Erzählung und Bericht. Das Beschreiben verschwindet damit nicht: es bleibt als Grundfertigkeit innerhalb der beiden Textsorten verlangt. Neu in der Liste der Grundfertigkeiten steht «Meinungen äussern und begründen». Für das Kurzzeitgymnasium ändert sich nichts, dort gelten die Prüfungsanforderungen von 2022 weiter.

Welche Fertigkeiten verlangt der Aufsatz?

Die Prüfungsanforderungen zählen sie einzeln auf. Die Teilaufträge eines Themas setzen sich aus ihnen zusammen. Im Langzeitgymnasium sind es ab der Prüfung 2027 fünf: das gegebene Thema und die Aufgabenstellung umsetzen, Beobachtungen und die damit verbundenen Gefühle beschreiben, von Erlebnissen berichten, Meinungen äussern und begründen, ausgehend von einem Input eine erfundene Geschichte erzählen. Im Kurzzeitgymnasium sind es sieben, zusätzlich einen Sachverhalt mit Beispielen darlegen sowie die Inhalte in einen grösseren Zusammenhang stellen. Eine Aufgabenstellung verbindet meist mehrere davon. Wer nur die Geschichte erzählt und den zweiten Teilauftrag übersieht, verliert bei der Note. Die Aufgabenstellung vor dem Schreiben in ihre Teile zu zerlegen ist darum die lohnendste Minute der ganzen Prüfungszeit.

Wie geht man beim Schreiben am besten vor?

Die Prüfungsanforderungen des Kantons Zürich beschreiben das Schreiben in drei Schritten: Ideen finden und planen, Text formulieren, Text überarbeiten. Für jeden Schritt steht dort, was verlangt ist. Beim Planen, Ideen zu entwickeln und den Text der Aufgabenstellung folgend zu ordnen. Beim Formulieren, ihn logisch aufzubauen, zur gewählten Textsorte passend zu schreiben sowie sich präzis und abwechslungsreich auszudrücken. Beim Überarbeiten verlangen beide Stufen dasselbe: dass die Rechtschreibung stimmt, die Schlussfassung grammatikalisch korrekt ist, die Satzzeichen richtig gesetzt sind und keine Wiederholungen und Widersprüche mehr vorkommen. Beim Langzeitgymnasium heisst es dabei, die Rechtschreibregeln seien mehrheitlich korrekt anzuwenden. Wer Aufsatztraining sucht, übt am besten diese Schritte getrennt: die meisten Kinder springen direkt ins Formulieren und lassen Planen und Überarbeiten ganz weg.

Wonach wird der Aufsatz bewertet?

Der Aufsatz der Zürcher Gymiprüfung bekommt keine Punktzahl, sondern eine Note. Der Kriterienraster der Fachkommissionen Deutsch stellt seine Fragen in drei Bereichen: Inhalt, Aufbau und Sprache. Im Langzeitgymnasium sind es 14 Fragen, im Kurzzeitgymnasium 16. Die zwei zusätzlichen betreffen die sachliche Richtigkeit und die argumentative Schlüssigkeit, also genau das, was eine Argumentation verlangt. Rechtschreibung und Grammatik sind dabei nur ein Teil des Bereichs Sprache, nicht die ganze Bewertung.

Welche Hilfsmittel sind beim Aufsatz erlaubt?

Ein Rechtschreibwörterbuch, sonst nichts. Die Prüfungsanforderungen nennen dafür Duden «Rechtschreibung» oder «Schweizer Schülerduden Rechtschreibung», also den Duden oder das Wörterbuch, das die eigene Schule verwendet. Ein Synonym-, Fremdwort- oder zweisprachiges Wörterbuch ist nicht zugelassen. Im mitgebrachten Buch dürfen keine Notizen stehen. Mitzubringen sind ausserdem ein amtlicher Ausweis, Schreibzeug und ein Lineal. Für die Mathematik gelten eigene Regeln, der Taschenrechner etwa ist im Langzeitgymnasium gar nicht erlaubt.

Wann am Prüfungstag kommt der Aufsatz?

Zuletzt. Im Langzeitgymnasium beginnt der Aufsatzteil nach der Sprachbetrachtung und der Mathematik, im Kurzzeitgymnasium nach der Mittagspause. Das heisst in der Praxis: er wird mit müdem Kopf geschrieben. Wer übt, sollte darum mindestens einmal unter diesen Bedingungen üben und nicht nur morgens am frischen Schreibtisch.

Woran kann man den Aufsatz üben?

Am besten an echten Aufgabenstellungen. Die Aufsatzblätter vergangener Prüfungen sind öffentlich. GoGymi stellt sie als PDF bereit, ohne Anmeldung: Langzeitgymnasium 2007–2026, Kurzzeitgymnasium 2009–2026. So sieht man, wie die Themen formuliert sind und welche Teilaufträge in einer Aufgabenstellung stecken. Ein Vorbehalt fürs Langzeitgymnasium: die Themenblätter bis und mit der Prüfung 2026 stammen aus der alten Fassung der Prüfungsanforderungen, es können also Beschreibung und Brief darunter sein. Fürs Kurzzeitgymnasium gilt dieser Vorbehalt nicht, dort ist die Fassung unverändert.